VSR LEGAL
Privates Baurecht
in Chemnitz.
Vertrag, Ausführung, Abnahme und Vergütung greifen im Bauvorhaben ineinander. Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer und vertreten ihre Interessen bei Konflikten.
UNSERE UNTERSTÜTZUNG
Den richtigen Ansatz finden.
Für Auftraggeber wie private Bauherren und Unternehmen sowie Auftragnehmer wie Baufirmen und Handwerksbetriebe.
- Prüfung und Gestaltung von Bau- und Werkverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Sicherungsansprüchen
- Beratung zu Abnahme, Mängeln und Nachbesserung
- Vertretung bei Kündigung, Verzögerung und streitiger Abrechnung
Was ist vereinbart?
Wir prüfen den vertraglichen Leistungsumfang, die Vergütungsgrundlage und die Regelungen zu Änderungen oder zusätzlichen Leistungen.
Auftraggeber oder Auftragnehmer?
Für Auftraggeber prüfen wir unter anderem Ansprüche bei Mängeln oder Verzögerungen. Für Auftragnehmer geht es häufig um offene Vergütung, Nachträge, Sicherheiten oder die Abwehr unberechtigter Mängelansprüche. Maßgeblich sind die Vertragsgrundlagen, der Ablauf des Bauvorhabens und die verfügbaren Nachweise.
Die rechtliche Bewertung hängt unter anderem von den Vertragsgrundlagen, der Abnahme und der Dokumentation ab. Technische Mängel können eine sachverständige Prüfung erfordern.
ZUR ERSTEN EINORDNUNG
Ihre Fragen.
Unser Ansatz.
Vertreten Sie Bauherren und Baufirmen?
Ja. Im privaten Baurecht unterstützen wir Auftraggeber wie private Bauherren und Unternehmen ebenso wie Auftragnehmer, Baufirmen und Handwerksbetriebe. Vor der Mandatsübernahme prüfen wir mögliche Interessenkonflikte.
Was hilft bei Baumängeln oder einer offenen Werklohnforderung?
Senden Sie uns Vertrag, Nachträge und Leistungsbeschreibungen sowie die vorhandene Abnahme- und Mängeldokumentation. Bei Vergütungsstreitigkeiten helfen Rechnungen, Aufmaße, Zahlungsübersichten und die bisherige Korrespondenz. Bitte nennen Sie laufende Fristen ausdrücklich.
RATGEBER · Privates Baurecht
Bauabnahme und Mängel: Was ist zu beachten?
Abnahme, Vorbehalte und offene Vergütung: Hinweise für private Bauherren, weitere Auftraggeber und ausführende Unternehmen.
DER NÄCHSTE SCHRITT
Lassen Sie uns
Ihre Position klären.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
Wir besprechen die Grundlage und das weitere Vorgehen.
