Nach einem Verkehrsunfall mit einem weiteren Fahrzeug ersetzt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nur einen Teil der geltend gemachten Reparaturkosten. Im Abrechnungsschreiben stehen etwa niedrigere Stundenverrechnungssätze, gestrichene Positionen oder eine Haftungsquote. Entscheidend ist, weshalb gekürzt wird und welche Unterlagen den Anspruch belegen.
Was wurde tatsächlich gekürzt?
Vergleichen Sie jede Position aus Gutachten, Kostenvoranschlag oder Rechnung mit der Abrechnung der Versicherung. Ein Prüfbericht des Versicherers ist zunächst dessen Bewertungsgrundlage. Ob die Kürzung berechtigt ist, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.
Unterscheiden Sie zwischen Streit über den Reparaturumfang, die Höhe einzelner Kosten und der Frage, wer für welchen Anteil des Unfalls haftet. Auch bereits erhaltene Zahlungen und bestehende Abtretungen müssen berücksichtigt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen sind wichtig?
Ausgangspunkt für den erforderlichen Herstellungsaufwand ist § 249 BGB. Bei einer Sachbeschädigung wird Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Die Abrechnung nach einem Gutachten und die Abrechnung einer durchgeführten Reparatur sind daher auseinanderzuhalten.
Bei mehreren beteiligten Kraftfahrzeugen können insbesondere die Haftungsabwägung nach § 17 StVG und ein Mitverschulden eine Rolle spielen. Ein Anspruch unmittelbar gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer kommt nach § 115 VVG in Betracht. Die Beteiligung eines weiteren Fahrzeugs bedeutet keine automatische volle Haftung.
Welche Nachweise sollten Sie aufbewahren?
- Unfallfotos, Unfallbericht, Zeugenangaben und Aktenzeichen;
- Gutachten, Kostenvoranschlag und gegebenenfalls Reparaturrechnung;
- Abrechnung, Prüfbericht und weitere Schreiben der Versicherung;
- Nachweise zu Zahlungen sowie vorhandene Abtretungserklärungen.
Dokumentieren Sie zusätzliche Feststellungen der Werkstatt und Änderungen des Reparaturumfangs. Ob eine ergänzende technische Stellungnahme benötigt wird und welche Kosten entstehen können, sollte vor der Beauftragung besprochen werden.
Wie unterstützt die Kanzlei?
VSR Legal in Chemnitz unterstützt Privatpersonen und Unternehmen bei der Verkehrsunfallregulierung und der rechtlichen Prüfung von Schadenpositionen. Wir prüfen Kürzungsgründe und Nachweise, beziffern berechtigte Restansprüche und besprechen Kosten sowie weiteres Vorgehen. Ob erforderliche Anwaltskosten erstattet werden, hängt insbesondere von Haftung und Umfang des Anspruchs ab.
Rechtsgrundlagen: § 249 BGB · § 254 BGB · § 17 StVG · § 115 VVG. Die Einordnung richtet sich nach Vertrag und Einzelfall.
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