Die R+V Allgemeine Versicherung AG lehnte die Regulierung eines Schadens an einem Mobilbagger ab. VSR Legal setzte die Ansprüche des betroffenen Unternehmens vor dem Landgericht Berlin II durch: Mit Urteil vom 10. September 2026 (Az. 4 O 218/25) sprach das Gericht unserem Mandanten 39.832,41 Euro an Versicherungsleistung und Gutachterkosten zu, außerdem Zinsen und die Freistellung von vorgerichtlichen Anwaltskosten. R+V trägt die Kosten des Rechtsstreits.

R+V 6506: Warum wurde der Schaden abgelehnt?

Beim Entladen eines Lkw blieb ein mit dem Greifer angehobener Schaltschrank an der Ladefläche hängen. Nach dem Lösen geriet er ins Pendeln, löste sich aus dem Greifer und beschädigte die Fahrerkabine.

R+V wertete den Vorgang als inneren Betriebsschaden. Obwohl der Versicherer vorgerichtlich selbst von einer äußeren Einwirkung sprach, hielt er den Schaden wegen des Zusammenhangs mit dem normalen Arbeitseinsatz für nicht versichert. Auch nach erneuter Prüfung blieb R+V bei der Ablehnung.

TM6506: Unfall trotz Bedienungsfehler

Das Gericht hielt den Unfall nach der Vernehmung zweier Zeugen für bewiesen. Der Schaltschrank war ein körperlich von der Maschine getrennter Fremdkörper; sein Aufprall wirkte von außen auf die Kabine. Ein innerer technischer Defekt oder Materialversagen lag nicht vor.

Der normale Arbeitseinsatz änderte daran nichts. Sonst würde der vereinbarte Kasko- und Unfallschutz nach Auffassung des Gerichts gerade für den typischen Einsatzbereich der Maschine entfallen.

Die R+V-Klausel 6506, bezeichnet als TM6506, modifiziert die allgemeinen Bedingungen, verdrängt sie aber nicht vollständig. Ihr Wortlaut schließt Bedienungsfehler nicht aus. Zusätzlich erfasst sie Unfallschäden, deren Ursache aus der Maschine selbst entsteht. Das Gericht bejahte deshalb selbst bei unterstelltem inneren Betriebsschaden die Deckung für diesen Unfall.

Auch die Schadenhöhe überzeugte: Das MFG-Gutachten war für das Gericht nachvollziehbar und schlüssig. Konkrete Einwendungen gegen die Kostenkalkulation fehlten. Das erst nach der Zeugenvernehmung vorgebrachte Bestreiten der Erforderlichkeit des Kabinentauschs wies das Gericht als verspätet zurück.

Die Gutachterkosten erkannte es als Schadensersatz an: R+V hatte mit der endgültigen Ablehnung auch die eigene gutachterliche Schadenermittlung verweigert. Deren notwendige Kosten durfte der Versicherer nach Auffassung des Gerichts nicht dem Versicherungsnehmer überlassen. Daraus folgt kein automatischer Erstattungsanspruch in jedem Versicherungsfall.

Wenn die Maschinenversicherung nicht zahlt

Das Urteil zeigt: Hinweise auf Bedienungsfehler oder innere Betriebsschäden ersetzen keine Prüfung des konkreten Unfallhergangs und der Bedingungen.

VSR Legal unterstützt Unternehmen bei Streitigkeiten aus Maschinen- und Maschinenkaskoversicherungen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Beschädigte Fahrerkabine des Mobilbaggers im Fall zur R+V-Klausel TM6506
Beschädigte Fahrerkabine des Mobilbaggers. Foto: MFG. Bild anklicken zum Vergrößern.
R+V Maschinen-Kaskoversicherung: Klausel TM6506, Stand 1. März 2022
R+V-Klausel TM6506: Bedingungen für fahrbare Maschinen, Stand 01.03.2022, Seite 188. Bild anklicken zum Vergrößern.

Entscheidung: Landgericht Berlin II, Urteil vom 10. September 2026, Az. 4 O 218/25. Die Darstellung bezieht sich auf diesen Einzelfall und die dort vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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