Ein Versicherer hat einen Schaden reguliert. Nun stellt sich die Frage, ob ein verantwortlicher Dritter die Kosten tragen muss. Die Zahlung allein begründet noch keinen Anspruch gegen einen bestimmten Beteiligten. Für einen Regress müssen der ursprüngliche Ersatzanspruch, sein Übergang und die Voraussetzungen der Haftung zusammenpassen.

Wann geht ein Ersatzanspruch auf den Versicherer über?

Nach § 86 Absatz 1 VVG geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Der Übergang darf nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Nicht regulierte Positionen und Selbstbehalte sind deshalb gesondert einzuordnen.

Daneben kann ein Anspruch durch Abtretung nach § 398 BGB übertragen werden. Wer welchen Anspruch in welcher Höhe verfolgt, muss anhand von Zahlungen, Erklärungen und Vertragsunterlagen nachvollziehbar sein.

Welche Unterlagen gehören in die Regressakte?

  • Schadenanzeige und nachvollziehbare Beschreibung des Ereignisses;
  • Verträge und Angaben zu den möglicherweise Verantwortlichen;
  • Fotos, Zeugenangaben und technische Gutachten;
  • Reparaturbelege und weitere Nachweise zur Schadenhöhe;
  • Regulierungsabrechnung und Zahlungsnachweise;
  • Abtretungen, bisheriger Schriftverkehr und bekannte Fristen.

Dokumentieren Sie, welche Feststellungen bereits gesichert sind und welche Fragen offenbleiben. Die Begleichung einer Rechnung ersetzt nicht die Prüfung, ob gerade der in Anspruch genommene Dritte für diese Kosten haftet.

Welche Grenzen und Fristen müssen geprüft werden?

Zu prüfen sind unter anderem Haftungsgrundlage, Verursachungsbeitrag, Einwendungen und mögliche Haftungsbegrenzungen. § 86 Absatz 3 VVG enthält zudem eine besondere Regelung für Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Ein Regress ist daher nicht gegen jeden denkbaren Schädiger gleichermaßen möglich.

Verjährung und besondere Anzeige- oder Ausschlussfristen müssen frühzeitig anhand des ursprünglichen Anspruchs geprüft werden. Eine Versicherungszahlung setzt nicht automatisch eine neue Verjährungsfrist in Gang. Stimmen Sie rechtzeitig ab, welche Maßnahmen zur Anspruchssicherung erforderlich sind.

Wie unterstützt VSR Legal?

Wir prüfen in Chemnitz Regress und übergegangene Ersatzansprüche für Versicherer, Unternehmen und weitere Anspruchsberechtigte. Dabei verbinden wir die rechtliche Bewertung mit der Aufbereitung der Nachweise zum Schaden. Vor weiteren Schritten besprechen wir Beweislage, Kosten und die wirtschaftliche Aussicht einer Durchsetzung.

Rechtsgrundlagen: § 86 VVG · § 398 BGB · § 404 BGB · § 412 BGB. Die Einordnung richtet sich nach Vertrag und Einzelfall.

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